Mathematik-Aufgaben
Problemlösen
Blumensträuße
Eine Knobelaufgabe, wo die Lösung durch Aufstellung eines linearen Gleichungssystems gefunden und anschließende Längen-, Flächen- und Streckenberechnung sowie Prozentrechnung ergänzt werden soll.
Die Aufgabe kann nach Abschluss der Prozentrechnung am Ende von Klasse 7 oder zu Beginn von Klasse 8 eingesetzt werden.
Aufgabenteil a) ist dann eine Knobelaufgabe. Die Schülerinnen und Schüler müssen durch Probieren die Lösung eines linearen Gleichungssystems ermitteln.
Es schließen sich Aufgaben zur Längen- und Flächenberechnung sowie zur Prozentrechnung an. Außerdem ist bei vorgegebener Geschwindigkeit die benötigte Zeit für eine bestimmte Strecke zu berechnen.
Die Aufgabe zielt insbesondere auf die prozessbezogenen Kompetenzen 'Werkzeuge' und 'Problemlösen'. In der WORD-Datei wird die Aufgabe einzelnen Kompetenzbereichen in den Kernlehrplänen Mathematik des Landes NRW zugeordnet. Außerdem findet man dort Lösungshinweise und Anregungen zur Unterrichtsgestaltung.
Die Aufgabe ist im Modellversuch SINUS-Transfer (2003 bis 2007) SINUS- Transfer, Projekt 1 entstanden. (Informationen unter http://www.schulentwicklung.nrw.de/sinus/)
Jahrgangsstufe 1467 7-8 620
Positionierung im Unterricht 456 Wiederholen/Üben 227
Materialart 850 Aufgabe 366
Schulform 1576 Realschule 658
Schulform 1576 Gymnasium 842
Schulform 1576 Gesamtschule 977
Vorhaben, Projekte 530 SINUS 288 SINUS-Transfer Projekt 1 97
Fächer / Lernbereiche 1796 Mathematik 410 Prozessbezogene Kompetenzen 215 Argumentieren/Kommunizieren 115
Fächer / Lernbereiche 1796 Mathematik 410 Prozessbezogene Kompetenzen 215 Problemlösen 84
Fächer / Lernbereiche 1796 Mathematik 410 Inhaltsbezogene Kompetenzen 202 Arithmetik/Algebra 57 Prozent-/ Zinsrechnung 8
Fächer / Lernbereiche 1796 Mathematik 410 Inhaltsbezogene Kompetenzen 202 Funktionen 52
Fächer / Lernbereiche 1796 Mathematik 410 Inhaltsbezogene Kompetenzen 202 Arithmetik 48
Schulform 1576 Abendrealschule 108
Eine unautorisierte Veröffentlichung an anderen Orten insbesondere zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.